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    Verweigerung des Informationsanspruchs des GmbH-Gesellschafters bei Konkurrenzierung

    von Dr. Lukas Fantur | 10. Juni 2010

    Der grundsätzlich umfassende Informationsanspruch des GmbH-Gesellschafters gegen die Gesellschaft darf nach der Rechtsprechung von der Gesellschaft verweigert werden, wenn das Begehren

    erfolgt.

    Dies ist dann der Fall, wenn damit gesellschaftsfremde, die Gesellschaft schädigende Interessen verfolgt werden, so etwa, wenn der Gesellschafter die Erlangung von Geschäftsinformationen anstrebt, die er für ein (sein) Konkurrenzunternehmen benötigt oder verwenden will.

    Quelle: OLG Wien 22.10.2009, 28 R 130/09g

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    Dr. Lukas Fantur ist Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt GmbH-Recht.

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