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Verweigerung des Informationsanspruchs des GmbH-Gesellschafters bei Konkurrenzierung
von Dr. Lukas Fantur | 10. Juni 2010
Der grundsätzlich umfassende Informationsanspruch des GmbH-Gesellschafters gegen die Gesellschaft darf nach der Rechtsprechung von der Gesellschaft verweigert werden, wenn das Begehren
- einem gesetzlichen Verbot zuwiderliefe oder
- rechtsmissbräuchlich
erfolgt.
Dies ist dann der Fall, wenn damit gesellschaftsfremde, die Gesellschaft schädigende Interessen verfolgt werden, so etwa, wenn der Gesellschafter die Erlangung von Geschäftsinformationen anstrebt, die er für ein (sein) Konkurrenzunternehmen benötigt oder verwenden will.
Quelle: OLG Wien 22.10.2009, 28 R 130/09g
Rechtsanwalt Gesellschafter-Rechte
Dr. Lukas Fantur ist Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt GmbH-Recht.
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- Informationsrecht des GmbH-Gesellschafters Rechtsmissbrauch, Verweigerung
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