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Anteilsabtretung an neuen, ungewollten Gesellschafter verhindert
von Dr. Lukas Fantur | 6. April 2010
- Zustimmung zur Abtretung von GmbH-Geschäftanteil: Ein Fall aus der Praxis
- Vorsorgliche Verständigung des Firmenbuchgerichts
- Prüfpflicht des Firmenbuchgerichts ausgelöst
- Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien
- Ungewollten Neugesellschafter erfolgreich verhindert
- OLG Wien-Entscheidungsgründe von allgemeinem Interesse
- Über mich
Zustimmung zur Abtretung von GmbH-Geschäftanteil: Ein Fall aus der Praxis
Eine GmbH-Gesellschafterin behauptete gegenüber meinem Mandanten, sie sei zur Übertragung eines Teils ihres GmbH-Anteils an einen Dritten berechtigt. Und das, obwohl mein Mandant dazu seine nach dem Gesellschaftsvertrag erforderliche Zustimmung nicht gegeben hatte.
Vorsorgliche Verständigung des Firmenbuchgerichts
Da die Gesellschafterin ihr Recht zur Übertragung mit Vehemenz behauptete, teilte ich mit dem Firmenbuchgericht in einer vorsorglichen Eingabe mit, dass mein Mandant keine Zustimmung zu einer allenfalls zur Anmeldung gelangenden Übertragung gegeben hat.
Meine Mitteilung erging gerade zur rechten Zeit. Denn prompt meldete die GmbH-Gesellschafterin, die damals auch noch Geschäftsführerin war, dem Gericht tatsächlich die Abtretung eines Teils ihres Geschäftsanteils zur Eintragung in das Firmenbuch.
Prüfpflicht des Firmenbuchgerichts ausgelöst
Meinen Mandanten gegenüber hatte sie diese Firmenbuchanmeldung verheimlicht. Doch das nützte ihr nichts. Denn aufgrund meiner zu diesem Zeitpunkt bereits bei Gericht aufliegenden Eingabe startete das Firmenbuchgericht – was sonst nicht üblich ist – eingehende Ermittlungen und wies schließlich – über mein Betreiben – den Antrag der Gesellschafter-Geschäftsführerin auf Eintragung des behaupteten Gesellschafterwechsels, die normalerweise nur Formsache ist, ab.
Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien
Der dagegen von ihr eingebrachte Rekurs wurde vom Oberlandesgericht Wien nunmehr ebenfalls abgewiesen.
Ungewollten Neugesellschafter erfolgreich verhindert
Damit steht fest, dass sich mein Mandant gegen die Registrierung eines neuen, ungewollten Gesellschafters im Firmenbuch mit Erfolg wehren konnte.
OLG Wien-Entscheidungsgründe von allgemeinem Interesse
Die Entscheidungsbegründung des OLG Wien enthält einige Ausführungen, die über den Anlassfall hinaus von allgemeinem Interesse sind. Dazu in Kürze.
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien. Langjähriger hauptsächlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das GmbH-Recht, insbesondere die Beratung und Vertretung im Gesellschafterstreit. Über mich.
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Themen: Gesellschafterstreit, GmbH-Anteile | 0 Kommentare »