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Oberlandesgericht Wien: Für Stimmverbot eines Gesellschafters bei Beschlussfassung über seine arbeitsrechtliche Entlassung
von Dr. Lukas Fantur | 4. März 2016
Das Oberlandesgericht Wien geht bei der Beschlussfassung über die Entlassung eines Gesellschafters aus seinem Dienstverhältnis von einem Stimmverbot des Betroffenen aus. Die gegenteilige erstinstanzliche Entscheidung des Handelsgerichtes Wien wurde abgeändert:
Stimmverbot: Erste Instanz entschied noch gegenteilig
Mit Beschluss vom 16.05.2015 hatte das Handelsgericht Wien das Stimmrecht des betroffenen Gesellschafters bejaht. Der von mir für den betroffenen Gesellschafter eingebrachten Feststellungsklage wurde vom Handelsgericht Wien demgemäß stattgegeben. Siehe dazu meinen früheren Blogeintrag.
Das zweitinstanzliche Oberlandesgericht sprach sich (entgegen der Vorinstanz Handelsgericht Wien) hingegen für ein Stimmverbot aus und wies demgemäß die Klage ab.
Noch keine Rechtsprechung des OGH
Weil aber höchstgerichtliche Rechtsprechung zu dieser Rechtsfrage fehlt, wurde vom Oberlandesgericht Wien die ordentliche Revision an den Oberstern Gerichtshof ausdrücklich zugelassen.
Da die Möglichkeit der Anrufung des OGH aufgrund einer einvernehmlichen Lösung nicht mehr wahrgenommen wurde, konnte eine höchstgerichtliche Klärung dieser Rechtsfrage im Anlassfall nicht mehr herbeigeführt werden.
Quelle: OLG Wien 27.11.2015, 5 R 163/15z, GES 2016, 20
Die Entscheidung des OLG Wien wurde in der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht veröffentlicht. Ich habe dazu eine Entscheidungsanmerkung (PDF 47 KB) verfasst.
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsbereich GmbH-Recht, Autor zahlreicher Publikationen zum GmbH-Recht und Herausgeber der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht.
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Themen: Gesellschafterstreit | 1 Kommentar »
19. Juli 2016 um 10:39
Die Entscheidung wurde nun auch in der Fachzeitschrift ecolex veröffentlicht (Heft 7/2016, Seite 597).