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Rückforderung unzulässiger Entnahmen eines Gesellschafters – Beendigung eines Gesellschafterstreits
von Dr. Lukas Fantur | 16. Juni 2011
Dr. Lukas Fantur hat eine Finanzberatungs-GmbH erfolgreich bei der Rückforderung unzulässiger Entnahmen eines ihrer Gesellschafter vertreten. Gleichzeitig wurde die Blockadepolitik des betreffenden Gesellschafters beendet.
Durchsetzung der Forderung
Noch während des laufenden Prozesses wegen der eingeklagten Rückzahlungsforderung konnte die Angelegenheit insgesamt einvernehmlich geregelt werden.
Der beklagte Gesellschafter erklärte sich bereit, seinen Geschäftsanteil an den Mehrheitsgesellschafter abzutreten. Als Kaufpreis wurde ein Betrag festgelegt, der der von Dr. Lukas Fantur vertretenen Gesellschaft eingeklagten Forderung entsprach – zuzüglich Zinsen und Prozesskosten.
Der Kaufpreis wurde vereinbarungsgemäß an die von Dr. Lukas Fantur vertretene Gesellschaft ausbezahlt. Die Forderung der Gesellschaft gegen den ausscheidenden Gesellschafters samt Zinsen und Prozesskosten wurde so erfolgreich einbringlich gemacht.
Win-Win-Ergebnis für alle Beteiligten
Das Ergebnis ist ein Beispiel, wie ein Gesellschafterstreit in einer Win-Win-Situation für alle Beteiligten enden kann:
- Aus Sicht der Gesellschaft wurden die ausstehenden Forderungen des betreffenden Gesellschafters wirksam und vollständig einbringlich gemacht.
- Die Blockadepolitik des Gesellschafters gegenüber der GmbH wurde beendet.
- Der ausscheidende Gesellschafter bereinigte seine Verbindlichkeiten, ohne dafür liquide Mittel in die Hand nehmen zu müssen.
- Die gesetzlichen Vorschriften über die Kapitalerhaltung wurden eingehalten.
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Themen: Einlagenrückgewähr - verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschafterstreit | 0 Kommentare »