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Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer GmbH
von Dr. Lukas Fantur | 28. August 2009
OGH-Rechtsprechung
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH), dass korporative Regelungen des Gesellschaftsvertrags, die
- nicht nur für die gegenwärtigen, sondern auch
- für künftige Gesellschafter und Dritte von Bedeutung sind,
objektiv nach ihrem Wortlaut und Zweck in ihrem systematischen Zusammenhang auszulegen sind.
In einer kürzlich ergangenen Entscheidung bestätigt der OGH seine Rechtsprechung.
Quelle: OGH 14.05.2009 6Ob48/09s
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