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Auslegung des Gesellschaftsvertrags einer Personengesellschaft
von Dr. Lukas Fantur | 21. Mai 2023
Wie ist der Gesellschaftsvertrag bei einer Personengesellschaft auszulegen?
Und was gilt, wenn nachträglich neue Gesellschafter hinzukommen?
Personengesellschaft – Grundsätze bei der Auslegung des Gesellschaftsvertrags
Zwischen Gründungsgesellschaftern
Zwischen den Gründungsgesellschaftern einer Personengesellschaft ist bei der Auslegung des Gesellschaftsvertrags der übereinstimmende Parteiwille selbst dann maßgebend, wenn er in den ausdrücklichen Erklärungen (im schriftlichen Gesellschaftsvertrag) keinen Niederschlag gefunden hat.
Wenn neue Gesellschafter hinzugekommen sind
Kommt es zu einem Gesellschafterwechsel, kann auf den subjektiven Parteiwillen der Gründungsgesellschafter nur mehr zurückgegriffen werden, wenn dieser
- den neu eintretenden Mitgliedern bekannt war und
- sie diesem subjektiven Parteiwillen zumindest konkludent zugestimmt haben.
Quelle: OGH 17.02.2023, 6 Ob 211/22f
Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft
Bei einer Publikumsgesellschaft (das ist eine Gesellschaft mit einer großen Anzahl von Gesellschaftern) ist der Gesellschaftsvertrag stets nach seinem Wortlaut und Zweck in seinem systematischen Zusammenhang objektiv auszulegen.
Quelle: 6 Ob 233/22 s (vom 24.03.2022); auch schon 6 Ob 96/20s
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien. Langjähriger hauptsächlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Gesellschaftsrecht, insbesondere die Beratung und Vertretung im Gesellschafterstreit. iIm Anwaltsranking 2023 des TREND im Bereich Gesellschaftsrecht wurde ich in den Kreis der führenden Rechtsanwälte in Österreich gewählt.
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