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    Verfassung von Gesellschaftsverträgen durch Unbefugte

    von Dr. Lukas Fantur | 2. Februar 2007

    Die Verfassung von Gesellschaftsverträgen und Eingaben an das Firmenbuch durch einen Unternehmensberater verstößt gegen das Vertretungsmonopol der Rechtsanwälte und ist daher unzulässig, so der Oberste Gerichtshof in einer aktuellen Entscheidung (4 Ob 111/06m).

    Unternehmensberater

    Das Argument des von der Tiroler Rechtsanwaltskammer beklagten Unternehmensberaters, er verfüge über juristische Kenntnisse, die sich sogar in Fachbüchern niederschlagen würden, ließ der OGH nicht gelten. Denn ein typischer Unternehmensberater, so der OGH, sei in der Regel nicht in der Lage, gesellschaftsrechtliche Verträge zu verfassen. Das Berufsbild von Unternehmensberatern sei eindeutig geklärt.

    Steuerberater

    Erst kürzlich hatte der OGH Steuerberatern die Beratung in rechtlicher Hinsicht nur soweit zugestanden, als diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der wirtschaftstreuhänderischen Arbeit steht. Die alleinige Verfassung eines zu jeder anstehenden Frage detailliert ausformulierten Gesamtvertrages, der auch andere, allgemeine rechtliche Regelungen trifft, werde Steuerberatern vom Wirtschaftstreuhandberufsgesetz hingegen nicht erlaubt (7 Ob 258/05z).

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