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Insolvenzreform: Werden künftig Aufgriffsrechte bei Konkurs eines Gesellschafters erschwert?
von Dr. Lukas Fantur | 14. April 2010
Die Insolvenzreform 2010 dürfte nachteilige Auswirkungen auf Aufgriffs-und Kündigungsrechte im Gesellschaftrecht haben.
Aufgriffsrechte für den Fall des Konkurses eines Gesellschafters können künftig vermutlich 6 Monate lang nicht ausgeübt werden.
Zu diesem Ergbebnis kommen Hoenig/Viehböck kürzlich in der „Presse„.
Auflösungssperre für Verträge
§ 25a der beabsichtigten neuen Insolvenzordnung sieht eine zwingende Auflösungssperre für Verträge mit insolventen Unternehmen für 6 Monate ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor.
Die Bestimmung unterscheide jedoch nicht zwischen
- „normalen“ zweiseitigen Verträgen und
- (mehrseitiegen) Gesellschaftsverträgen,
so die Kritik.
Keine Unterscheidung für Gesellschaftsverträge
So erscheine die Regelung auch auf
- Gesellschaftsverträge und
- Syndikatsverträge
voll anwendbar, so die genanntenn Autoren.
Aufgriffsrechte hinausgezögert
Die bei GmbHs weit verbreiteten Aufgriffsrechte der übrigen Gesellschafter für den Fall des Konkurses eines anderen Gesellschafters seien daher künftig 6 Monate lang nicht realisierbar und daher ein Nachteil für den Wirtschaftsstandort Österreich.
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Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Spezialgebiet GmbH-Recht. Über mich.
Themen: GmbH-Anteile, Insolvenz | 0 Kommentare »