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GmbH-Kündigung: Abfindung eines hinausgekündigten GmbH-Gesellschafters
von Dr. Lukas Fantur | 3. Mai 2009
Kündigung einer GmbH: Sieht ein Gesellschaftsvertrag einer GmbH ein Kündigungsrecht, verbunden mit einem Aufgriffsrecht des Geschäftsanteiles des hinausgekündigten Gesellschafters durch den kündigenden Gesellschafter vor, enthält der Gesellschaftsvertrag aber keine Regelung über die Ermittlung der Abfindung, so ist gemäß § 306 ABGB der objektive Verkehrswert des Unternehmens zur Bemessung des Abfindungsanspruches heranzuziehen.
Quelle: OGH 25.9.2003, 2 Ob 189/01 k
GmbH-Kündigung – FAQ
Die Kündigung einer GmbH durch Gesellschafter ist (nur) zulässig, wenn der Gesellschaftsvertrag ein Kündigungsrecht vorsieht.
Das gesellschaftsvertragliche Recht zur Kündigung der GmbH kann
- an bestimmte Voraussetzungen geknüpft oder
- unbedingt (ohne nähere Voraussetzungen)
sowie
- allen oder
- nur einzelnen Gesellschaftern
eingeräumt werden.
Über den Autor
Dr. Lukas Fantur ist Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt im GmbH-Recht.
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