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Antrag auf Sonderprüfung: Rechtsmissbrauch, korrekte Formulierung
von Dr. Lukas Fantur | 18. September 2009
Sonderprüfung bei GmbH – Ein Fall aus der Praxis
Sonderprüfung: Das Landesgericht Wiener Neustadt hat einen Antrag einer GmbH-Gesellschafterin auf Bestellung eines Revisors zwecks Durchführung einer Sonderprüfung wegen Rechtsmissbrauchs abgewiesen.
Die Antrag auf Sonderprüfung sei als Druckmittel zur Erreichung der Übertragung der Anteile der Antragstellerin an den (von mir vertretenen) Gesellschafter-Geschäftsführer erfolgt. Die unlauteren Motive des Antrags auf Sonderprüfung würden die lauteren Motive der Antragstellerin im entschiedenen Fall eindeutig überwiegen.
Antrag auf Sonderprüfung – Formulierung
Sonderprüfung: Die Entscheidung des LG Wiener Neustadt enthält darüber hinaus allgemeine Hinweise zur Formulierung eines Antrages auf Sonderprüfung:
Sonderprüfung: Keine generelle Kontrolle der Geschäftsführung
- Sonderprüfer dürfen nicht generell mit der Kontrolle der Geschäftsführung beauftragt werden, sondern es muss sich um Vorgänge bestimmter Art handeln.
- Daher ist auch ein Antragsbegehren, die Bestellung eines sachverständigen beeideten Revisors für die Sonderprüfung der Gesellschaft für das Jahr 2007 zu veranlassen, als Antrag auf eine generelle Kontrolle der Geschäftsführung unzulässig, so das LG Wiener Neustadt unter Hinweis auf den Obersten Gerichtshof (6 Ob 3/88).
Sonderprüfung: Kein Antragsbegehren „insbesondere“
- Auch ein Antragsbegehren auf Sonderprüfung, die Geschäftsführertätigkeit des Geschäftsführers im Geschäftsjahr 2007 im Zusammenhang mit insbesondere […] zu prüfen, ist im Sinne der zitierten Entscheidung des OGH unzulässig, so das LG Wiener Neustadt.
- Begehrt wurde im konkreten Fall, die Geschäftsführertätigkeit des Geschäftsführers im Geschäftsjahr 2007 generell zu prüfen. Durch das Wort „insbesondere“ im Antrag werde allerdings klar zum Ausdruck gebracht, dass neben den unter „insbesondere“ angeführten Sachverhalten die gesamte Geschäftsführertätigkeit geprüft werden soll.
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkten
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Im GmbH-Recht bin ich überdies Autor zahlreicher Fachpublikationen.
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