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Beschlussanfechtung bei Treuhand an GmbH-Geschäftsanteil
von Dr. Lukas Fantur | 2. Mai 2010
Ein Treugeber ist nicht zur Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage legitimiert. Die Klage hat durch den Treuhänder zu erfolgen.
Beschlussanfechtung durch Gesellschafter
Berechtigt, die Nichtigerklärung eines Gesellschafterbeschlusses mittels Klage zu verlangen, ist
- jeder Gesellschafter, der in der Versammlung der Gesellschafter erschienen ist und gegen den Beschluss Widerspruch zu Protokoll gegeben hat, sowie
- jeder nicht erschienene Gesellschafter, der
- zu der Versammlung unberechtigterweise nicht zugelassen oder
- durch Mängel in der Einberufung der Versammlung am Erscheinen gehindert worden ist.
Dies ist in § 41 Abs 2 Satz 1 GmbHG geregelt.
Anfechtungsbefugnis bei treuhändig gehaltenem Geschäftsanteil
Ein Treugeber ist nicht zur Anfechtungsklage legitimiert, weil Gesellschafter ausschließlich der Treuhänder ist.
Quelle: OGH 18.02.1010, 6Ob1/10f (GES 2010, 19)
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsgebiet GmbH-Recht.
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Themen: Gesellschafterstreit, GmbH, GmbH-Anteile | 0 Kommentare »