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    Entsendung von Arbeitnehmervetretern in aufsichtsratsähnlichen “Beirat”

    von Dr. Lukas Fantur | 17. November 2006

    Wird für eine GmbH, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht, einen Aufsichtsrat zu bestellen, ein anderes, freiwilliges Gremium eingerichtet („Beirat“, „Verwaltungsrat“), dem die Kernkompetenzen eines Aufsichtsrats zugeordnet werden, kann der Betriebsrat die Entsendung von Arbeitnehmervertretern in dieses freiwillige Gremium verlangen.

    Dies entschied der Oberste Gerichtshof in einem aktuellen Fall (9 ObA 130/05s vom 27.9.2006). Die gesellschaftsvertragliche Gestaltung der betroffenen GmbH führe zu einer Umgehung der zwingenden Normen der Arbeitnehmermitbestimmung mit der Folge, dass der freiwillig eingerichtete „Verwaltungsrat“ als Aufsichtsrat zu werten sei. Demzufolge haben auch die Bestimmungen über die Arbeitnehmervertretung (§ 110 ArbVG) Anwendung zu finden, so der OGH.

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