« Gewerberechtlicher Geschäftsführer – Haftung für unlauteren Wettbewerb | Home | GmbH-Generalversammlung: Behandlung nicht ordnungsgemäß angekündigter Tagesordnungspunkte »
Keine Erteilung von Einzelprokura an ein sonst nur kollektivvertretungsbefugtes Organ
von Dr. Lukas Fantur | 12. August 2010
Die Erteilung der Einzelprokura an ein sonst nur kollektivvertretungsbefugtes Organ bei Personen- und Kapitalgesellschaften ist unzulässig. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden.
Begründung des Obersten Gerichtshofs
Laut Obersten Gerichtshof bestehen inhaltliche Bedenken gegen eine derartige Vorgangsweise.
Dadurch würde nämlich
- das Ausmaß der Vertretungsmacht des kollektivvertretungsberechtigten Geschäftsführers stark an das eines einzelvertretungsbefugten Geschäftsführers angeglichen und dadurch
- die in der Satzung vorgesehene grundsätzliche Kollektivvertretung unterlaufen.
Weil die Vertretungsmacht von Prokuristen nicht wesentlich hinter der von Geschäftsführern zurück bleibt, liefe die Kombination von Gesamtvertretung mit Einzelprokura eines der Gesamtvertreter auf eine Regelung hinaus, die
- aus der Sicht der Gesellschaft kaum sinnvoll erscheine und
- wegen ihrer Unklarheit geeignet sei, Verkehrsinteressen zu beeinträchtigen.
Andernfalls würde die mit der Gesamtvertretung angestrebte Kontrolle zwischen den handelnden Organmitgliedern unterlaufen.
Quelle: OGH 16.04.2009, 6Ob43/09f
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt GmbH-Recht sowie Herausgeber der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht.
Themen: GmbH | 0 Kommentare »