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    Keine Erteilung von Einzelprokura an ein sonst nur kollektivvertretungsbefugtes Organ

    von Dr. Lukas Fantur | 12. August 2010

    Die Erteilung der Einzelprokura an ein sonst nur kollektivvertretungsbefugtes Organ bei Personen- und Kapitalgesellschaften ist unzulässig. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden.

    Begründung des Obersten Gerichtshofs

    Laut Obersten Gerichtshof bestehen inhaltliche Bedenken gegen eine derartige Vorgangsweise.

    Dadurch würde nämlich

    Weil die Vertretungsmacht von Prokuristen nicht wesentlich hinter der von Geschäftsführern zurück bleibt, liefe die Kombination von Gesamtvertretung mit Einzelprokura eines der Gesamtvertreter auf eine Regelung hinaus, die

    Andernfalls würde die mit der Gesamtvertretung angestrebte Kontrolle zwischen den handelnden Organmitgliedern unterlaufen.

    Quelle: OGH 16.04.2009, 6Ob43/09f

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