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Keine Liquidation einer GmbH mit Vermögen
von Dr. Lukas Fantur | 20. Juni 2009
Vermögen steht Liquidation entgegen
Liquidation: Verfügt eine GmbH noch über Vermögen, so steht dies der Vollbeendigung der Gesellschaft mit der Rechtsfolge des Verlustes der Rechtsfähigkeit entgegen.
Diesfalls ist daher
- eine Liquidation nicht möglich bzw.
- eine Nachtragsliquidation erforderlich.
Vermögen, das der Liquidation entgegensteht, sind alle verteilungsfähigen Aktiva, somit alles,
- was bei kaufmännisch wirtschaftlicher Betrachtungsweise verwertbar ist,
- was zur Gläubigerbefriedigung oder
- gegebenenfalls zur Ausschüttung an die Gesellschafter geeignet ist.
Beispiele für solches Vermögen
- Ansprüche gegen frühere Gesellschafter, Geschäftsführer oder Liquidatoren
- Ansprüche gegen Dritte, z.B.
- Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche
- offene Haftrücklässe
- Bankgarantien
- Einlageansprüche der Gesellschaft gegen ihre Gesellschafter
- Nutzungsrechte als Bestandnehmer
- ein Anspruch der Gesellschaft gegen den Haftpflichtversicherer
- eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers
All diese Ansprüche stellen Vermögen im Sinne des § 93 Abs 5 GmbH-Gesetz dar, das der Vollbeendigung der Gesellschaft entgegensteht.
Quelle: Oberster Gerichtshof, 27.11.2008, 2 Ob 166/08p
Über den Autor
Ich bin Rechtsanwalt für GmbH-Recht in Wien. Über mich.
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