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Wird die Notariatsaktspflicht bei GmbH-Gründungen abgeschafft?
von Dr. Lukas Fantur | 10. September 2009
GmbH-Gründung: Leitl fordert neuerlich Abschaffung der Notariatsaktspflicht
„Es geht nicht an, dass heute unnötige Aufwendungen für Notare und Veröffentlichungspflichten getätigt werden müssen“, sagt Wirtschaftkammer-Präsident Leitl in einer Pressaussendung vom 09.09.09 zum Thema Notariatsaktspflicht bei GmbH-Gründungen.
Unternehmensgründungen müssten schneller und billiger werden. Leitl bezieht sich auf mit Justizministerin Bandion-Ortner über eine GmbH-Reform geführte Gespräche. „Da sind wir gut unterwegs“, meint er in der Presseaussendung, ohne allerdings nähere Details zu nennen.
Notariatsaktspflicht in Europa im Vergleich
Länder, die die Beiziehung eines Notars verlangen
Folgende Länder verlangen bei der GmbH-Gründung oder Anteilsübertragung die Mitwirkung von Notaren:
- Deutschland
- Österreich
- Belgien
- Estland
- Griechenland
- Italien
- Luxemburg
- Niederlande
- Polen
- Portugal
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
Länder ohne Notariatsaktspflicht
In diesen Ländern hingegen ist die Beiziehung eines Notars bei GmbH-Gründungen und Anteilsübertragungen nicht erforderlich:
- Bulgarien
- Dänemark
- Finnland
- Frankreich
- Großbritannien
- Litauen
- Rumänien
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
Quellen: wko.at am 09.09.2009; Hügel, ZHR 173 (2009), 309 (338 f)
Umfrage über die Notariatsaktspflicht
Auf GmbHRecht.at können Sie schon vor der GmbH-Reform Ihre Stimme abgeben, ob die Notariatsaktspflicht bei GmbH-Gründungen beibehalten oder abgeschafft werden soll.
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