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Sicherung des Fortbestandes von Unternehmen im Erbfall
von Dr. Lukas Fantur | 4. April 2009
Die Einführung einer Stundungsmöglichkeit, die den Erben vor einer wirtschaftlichen Gefährdung durch Pflichtteilsansprüche schützt oder diese Gefahr mindert, befürwortet der Wiener Zivilrechtler Rudolf Welser.
Welsers Vorschlag ist Thema des 17. Österreichischen Juristentages am 6. bis 8. Mai 2009.
Erben eines Unternehmens sind oftmals gezwungen, das ererbte Unternehmen zu veräußern oder zu zerschlagen, um die Ansprüche Pflichtteilsberechtigter befriedigen zu können.
Welser schlägt eine Abschwächung des Pflichtteilsrechts vor, die aber aus Gründen der Gleichbehandlung nicht nur für Unternehmer-Erben gelten soll.
Der Pflichtteil sollte demnach künftig ganz oder teilweise auf höchstens 5 Jahre gestundet werden können, wenn seine sofortige Entrichtung aufgrund der Art des Nachlassvermögens den Erben wirtschaftlich hart treffen würde.
Als Beispiele nennt Welser in seinem Gesetzesvorschlag den Zwang zur Veräußerung
- des Familienheims
- des Unternehmens oder
- eines ähnlichen Wirtschaftsgutes, das für den Erben die Lebensgrundlage darstellt.
Quelle: Welser, Die Reform des österreichischen Erbrechts – Gutachten zum 17. Österreichischen Juristentag (2009), 105 ff.
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