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Stimmverbote und GmbH-Konzern
von Dr. Lukas Fantur | 10. Juni 2008
Die Frage der Stimmverbote im GmbH-Recht, insbesondere der Tatbestand „Vornahme eines Rechtsgeschäftes mit einem Gesellschafter“ hat insbesondere in Konzernverhältnissen große Bedeutung.
Gesetzliche Stimmverbote
Ein Gesellschafter, der durch eine Beschlussfassung von einer Verpflichtung befreit werden soll, oder dem ein Vorteil zugewendet werden soll, weder in eigenem noch in fremdem Namen ein Stimmrecht. Das Gleiche gilt von der Beschlussfassung , welche die Vornahme eines Rechtsgeschäftes mit einem Gesellschafter oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreites zwischen ihm und der Gesellschaft betrifft (§ 39 Abs 4 GmbH-Gesetz).
Stimmverbote: Problem für Mehrheitsgesellschafter
Das Grundproblem aus Sicht des beherrschenden Konzerngesellschafters besteht darin, dass die gesetzlichen Stimmverbote völlig unabhängig von den konkreten Beteiligungsverhältnissen in einer Gesellschaft Geltung haben. Demgemäß muss sich auch ein 99%-iger Gesellschafter, wenn er betroffen ist, seiner Stimme enthalten, wenn es zu einer Beschlussfassung über einen der gesetzlichen Tatbestände kommt. Aus Sicht eines Mehrheitsgesellschafters einer von ihm (vermeintlich) „beherrschten“ Konzern-GmbH ist es daher überlegenswert, dem oder den Minderheitsgesellschafter(n) jedenfalls nur weniger als zehn Prozent Beteiligungsquote zuzugestehen. Andernfalls hat der Minderheitsgesellschafter freie Hand, konzerninterne Rechtsgeschäfte zu verhindern oder zumindest massiv zu beeinflussen:
Ab zehn Prozent Beteiligungsquote ist der Minderheitsgesellschafter stets berechtigt, die Einberufung von Generalversammlungen zu verlangen und bestimmte Beschlussgegenstände auf die Tagesordnung zu setzen (§ 38 Abs 2 GmbHG), etwa ein konzerninternes Rechtsgeschäft zwischen der Gesellschaft und ihrem Hauptgesellschafter. Die Gesellschafter-Minderheit hat daher hervorragende rechtliche Möglichkeiten, einer konzernbezogenen Geschäftsführung der GmbH unmittelbar entgegenzuwirken und die Etablierung einer einheitlichen Leitung zu erschweren.
In meinem rechtswissenschaftlichen Beitrag „Die GmbH – Gestaltungsfragen aus der anwaltlichen Praxis“ (> PDF-Download) zum Sonderheft „100 Jahre GmbH“ der Fachzeitschrift „Der Gesellschafter“ (GesRZ) habe ich mich mit diesen Fragen – insb. Stimmverbote im Konzern – auseinandergesetzt.
- Stimmverbote bei Beschlüssen von GmbH-Gesellschaftern
- Abänderung von gesetzlichen Stimmverboten im GmbH-Gesellschaftsvertrag
- Treuwidrige Stimmabgabe in GmbH-Generalversammlung
- Oberster Gerichtshof zu Stimmverboten von GmbH-Gesellschaftern
- Schriftlicher Gesellschafterbeschluss bei GmbH | Berechnung der Stimmen
- Stimmverbot eines Gesellschafters bei mittelbarer Betroffenheit
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