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Teilung eines Geschäftsanteils an einer GmbH
von Dr. Lukas Fantur | 9. April 2010
Oberlandesgericht Wien zur Teilung eines Geschäftsanteils
Neue Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien zur Teilung von Geschäftsanteilen an einer GmbH:
Teilung eines Geschäftsanteils von Gesellschaftsvertrag abhängig
Gemäß § 79 Absatz 1 GmbH-Gesetz ist die Teilung eines Geschäftsanteils, den Fall der Vererbung ausgenommen, nur zulässig, wenn im Gesellschaftsvertrag den Gesellschaftern die Abtretung von Teilen eines Geschäftsanteils gestattet ist.
Dabei kann die Zustimmung der Gesellschaft
- zur Abtretung von Teilen überhaupt oder doch
- zur Abtretung an Personen, die der Gesellschaft nicht schon als Gesellschafter angehören,
vorbehalten werden.
Teilung eines Geschäftsanteils nicht ohne weiteres möglich
§ 79 GmbH-Gesetz beruht auf der Erwägung, dass die Teilung von Geschäftsanteilen wegen der Desinvestitionsinteressen der Gesellschafter zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, aber doch auch nicht ohne Weiteres ermöglicht werden solle.
In den Gesetzesmaterialien wird ausgeführt, die Gesellschafter könnten sich mit einem Zustimmungsvorbehalt dagegen sichern, „nicht einer schrankenlosen Vermehrung der Gesellschafter mit gebundenen Händen gegenüberzustehen“.
Geschäftsanteil-Teilung als Vorstufe einer Teilveräußerung
Die Teilung des Anteils ist als Vorstufe einer Teilveräußerung konzipiert. Sie wird unter Lebenden als etwas Außergewöhnliches aufgefasst und daher davon abhängig gemacht, dass der Gesellschaftsvertrag die Teilabtretung gestattet.
Die Gesellschaft kann sich durch die gesellschaftsvertragliche Festsetzung eines Zustimmungsvorbehalts die Kontrolle über die zukünftige Zusammensetzung des Gesellschafterkreises sichern.
Im Gesellschaftsvertrag kann die Teilveräußerung von Geschäftsanteilen von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht und die gesetzliche Kompetenzregel für die Erteilung der Zustimmung abgewandelt werden.
Quelle: OLG Wien 15.03.2010, 28R196/09p (bislang unveröffentlicht)
Über den Autor
Dr. Lukas Fantur ist Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt GmbH-Recht in Wien. Über den Autor.
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