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    Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten bei GmbH

    von Dr. Lukas Fantur | 17. April 2009

    Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs

    Der deutsche Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Beschlussmängelstreitigkeiten im Recht der GmbH grundsätzlich kraft privatautonomer Gestaltung der Gesellschafter schiedsfähig sind, sofern und soweit das vereinbarte schiedsrichterliche Verfahren aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Mindeststandards einhält.

    Mindestanforderungen an Schiedsklausel

    Danach setzt die Wirksamkeit einer privatautonom gestalteten Schiedsklausel zu Beschlussmängelstreitigkeiten bei der GmbH die Erfüllung folgender Mindestanforderungen voraus:

    Deutscher Bundesgerichtshof  6.4.2009 – II ZR 255/08 – „Schiedsfähigkeit II“

    Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 74/2009 vom 7.4.2009

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