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    Jahresabschluss: Härtere Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungspflicht gefordert

    von Dr. Lukas Fantur | 24. März 2010

    Rund 60 Prozent der Unternehmen reichen den Jahresabschluss nicht rechtzeitig zum Firmenbuch ein. Jetzt werden härtere Sanktionen gefordert.

    Seltene Allianz von Anlegern und Arbeitnehmern

    Mit der Arbeiterkammer fordert deshalb auch Wilhelm Rasinger, Präsident des Interessenverbandes der Anleger, eine Erhöhung des Rahmens für Verwaltungsstrafen bei der Verletzung von Offenlegungsplichten.

    Offenlegungspflicht

    Gemäß § 277 Unternehmensgesetzbuch haben die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss und den Lagebericht nach seiner Behandlung in der Hauptversammlung (Generalversammlung), spätestens jedoch binnen einer Frist von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht einzureichen.

    Rechtsanwalt Jahresabschluss / Offenlegung

    Dr. Lukas Fantur ist Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt Gesellschaftsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Fragen des Jahresabschlusses und der Offenlegungspflichten.

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