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    Offenlegungspflicht auch für Liquidationsschlussbilanz

    von Dr. Lukas Fantur | 27. Dezember 2011

    Die „Liquidationsschlussbilanz“ ist der letzte Jahresabschluss der Gesellschaft und daher offenzulegen. Das hat das Oberlandesgericht Wien entschieden.

    Aus den Entscheidungsgründen des Oberlandesgerichtes Wien:

    Offenlegungspflicht im Liquidationsstadium

    Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften und auch die Gesellschaften selbst haben den Jahresabschluss und Lagebericht sowie gegebenenfalls den Corporate Governance-Bericht spätestens 9 Monate nach dem Bilanzstichtag mit dem Bestätigungsvermerk oder dem Vermerk über dessen Versagung oder Einschränkung beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einzureichen (offen zu legen).

    Diese Verpflichtung gilt auch im Liquidationsstadium. Die Offenlegungspflicht der Liquidatoren besteht auch dann, wenn die Gesellschaft während des Abwicklungsverfahrens keine Tätigkeiten ausübt.

    Sie bleibt bis zur Löschung aufrecht und kann nicht durch eine Erklärung der Liquidatoren ersetzt werden, dass kein Geschäftsbetrieb mehr entfaltet werde.

    Erst mit Eintragung der Löschung im Firmenbuch enden die Rechnungslegungs- und Offenlegungspflichten.

    Inhalt der Liquidationsschlussbilanz

    Der letzte Jahresabschluss ist am Ende der Liquidation zu erstellen, weil das letzte Geschäftsjahr mit der Beendigung der Liquidation endet.

    Für diesen letzten Jahresabschluss, der das

    zu enthalten hat, ist die Bezeichnung „Liquidationsschlussbilanz“ gebräuchlich.

    Bei der „Liquidationsschlussbilanz“ handelt es sich um nichts anderes als den letzten Jahresabschluss der Gesellschaft, der gemäß §§ 91 Abs 1 GmbHG, 211 Abs 2 AktG und 277 UGB beim Firmenbuchgericht einzureichen ist.

    Schlussrechnung

    Davon zu unterscheiden ist die im GmbHG nicht ausdrücklich geforderte Schlussrechnung nach Verteilung des Abwicklungsguthabens.

    Quelle: OLG Wien 17.06.2011, 4 R 174/11d, 4 R 175/11a, 4 R 176/11y
    GES 2011, 346

    Über mich

    Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Spezialgebiet GmbH-Recht.

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