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    Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010

    von Dr. Lukas Fantur | 15. Oktober 2009

    Gesetzesentwurf ausgesendet

    Das Justizministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Begutachtung ausgesendet. Zweck der geplanten Änderungen ist

    Geplante Änderungen

    Vorgesehen ist u.a.

    Anhebung des Schwellenwerts für die Rechnungslegungspflicht

    Durch die Anhebung des Schwellenwerts für die Rechnungslegungspflicht von
    400.000 Euro auf 700.000 Euro werden künftig weitere Einzelunternehmen und
    Personengesellschaften, die bisher

    unterlagen, von diesen Pflichten ausgenommen.

    Angleichung der Unternehmens und Steuerbilanz

    Änderung bei Bewertungsregeln

    In den geltenden unternehmensrechtlichen Bewertungsregelungen sind verschiedene Wahlrechte enthalten, die für die steuerrechtliche Gewinnermittlung nicht bestehen.

    Im Sinne einer Angleichung der Unternehmens– und der Steuerbilanz zur Senkung von Verwaltungslasten würde in diesen Fällen daher auch eine Verbesserung der Aussagekraft der Bilanz durch Aufgabe von Wahlrechten eintreten.

    Klarstellung zum Konzernabschluss

    Weiters soll eine Klarstellung erfolgen, dass Mutterunternehmen, die

    keine Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts trifft.

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