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Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010
von Dr. Lukas Fantur | 15. Oktober 2009
Gesetzesentwurf ausgesendet
Das Justizministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Begutachtung ausgesendet. Zweck der geplanten Änderungen ist
- die Entlastung von Unternehmen
- die Senkung von Verwaltungskosten sowie
- die Verbesserung der Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse.
Geplante Änderungen
Vorgesehen ist u.a.
- die Anhebung des für die Rechnungslegungspflicht von Einzelunternehmen und Personengesellschaften maßgeblichen Schwellenwerts
- die Beseitigung diverser Bewertungswahlrechte in Angleichung an die steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften
- Anhebung des Schwellenwerts für Rechnungslegungspflicht
Anhebung des Schwellenwerts für die Rechnungslegungspflicht
Durch die Anhebung des Schwellenwerts für die Rechnungslegungspflicht von
400.000 Euro auf 700.000 Euro werden künftig weitere Einzelunternehmen und
Personengesellschaften, die bisher
- der Rechnungslegungspflicht des Unternehmensgesetzbuches und damit auch
- der Eintragungspflicht ins Firmenbuch
unterlagen, von diesen Pflichten ausgenommen.
Angleichung der Unternehmens und Steuerbilanz
Änderung bei Bewertungsregeln
In den geltenden unternehmensrechtlichen Bewertungsregelungen sind verschiedene Wahlrechte enthalten, die für die steuerrechtliche Gewinnermittlung nicht bestehen.
Im Sinne einer Angleichung der Unternehmens– und der Steuerbilanz zur Senkung von Verwaltungslasten würde in diesen Fällen daher auch eine Verbesserung der Aussagekraft der Bilanz durch Aufgabe von Wahlrechten eintreten.
Klarstellung zum Konzernabschluss
Weiters soll eine Klarstellung erfolgen, dass Mutterunternehmen, die
- ausschließlich Tochterunternehmen haben,
- die für sich und zusammengenommen von untergeordneter Bedeutung sind,
keine Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts trifft.
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Spezialgebiet Gesellschaftsrecht. Über mich.
Themen: Jahresabschluss | 0 Kommentare »