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    Verletzung der Offenlegungspflicht: Künftig alle zwei Monate ein Strafmandat

    von Dr. Lukas Fantur | 15. November 2010

    Jahresabschluss: Mehr als die Hälfte aller vorlagepflichtigen Unternehmen erfüllt ihre  Offenlegungspflichten nicht fristgerecht. Jetzt liegt ein Gesetzesentwurf vor, nach dem harte Strafbestimmungen eingeführt werden sollen.

    Computer-Strafmandat alle zwei Monate

    Um die Pflichten zur Vorlage der Jahresabschlüsse durchzusetzen, wird an Stelle der bisherigen bloßen Strafandrohung ab 2011 eine

    eingeführt.

    Für die  Organe

    betragen.

    Veröffentlichung im Internet

    Wird rechtzeitig ein begründeter Einspruch gegen die Zwangsstrafverfügung erhoben, so soll zur Wahrung des rechtlichen Gehörs und im Sinn eines fair trial erst dann die  erforderlichen Erhebungen wie etwa die Anhörung des vorlagepflichtigen Organs vorzunehmen, bevor die Entscheidung über die Verhängung der Zwangsstrafe getroffen werden kann.

    Ein Beschluss darüber, auch wenn er noch nicht rechtskräftig ist, soll dann öffentlich

    bekannt gemacht werden.

    Über mich

    Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit dem Gesellschaftsrecht.

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    Themen: Jahresabschluss | 2 Kommentare »

    2 Kommentare zu “Verletzung der Offenlegungspflicht: Künftig alle zwei Monate ein Strafmandat”

    1. Dr. Lukas Fantur meint:
      8. Mai 2011 um 14:39

      Fachliteratur: Reich-Rohrwig, Memo: Drastische Verschärfung der Sanktionen bei Nichteinreichung des Jahresabschlusses, ecolex 2011, 229

    2. Dr. Lukas Fantur meint:
      21. Juni 2011 um 09:28

      Weitere Fachliteratur: Dokalik/Birnbauer, Das neue Verfahren zur Erzwingung der Offenlegung nach den § 277 UBG, GesRZ 2011, 22; Andrae, Das neue Zwangsstrafenverfahren im Firmenbuch,GesRZ 2011, 155

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