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Wertminderung des GmbH-Vermögens zwischen Bilanzstichtag und Bilanzfeststellung
von Dr. Lukas Fantur | 7. August 2009
Jahresabschluss: Wertminderungen vor Feststellung
Für den Fall, dass bei einer GmbH zwischen Bilanzstichtag und Feststellung des Jahresabschlusses
- erhebliche und
- nicht bloß vorübergehende
Wertminderungen des Vermögensstandes auftreten, ist mit einer entsprechenden Kürzung des Bilanzgewinnes und einem Gewinnvortrag auf Rechnung des laufenden Geschäftsjahres zu reagieren. Das regelt § 82 Abs 5 GmbH-Gesetz.
Wertminderung durch Verlust stiller Reserven
Unklar ist, ob diese Vorgehensweise auch dann geboten ist, wenn sich die Vermögensminderung nur in den stillen Reserven niederschlägt und damit nicht in der Bilanz.
Friedrich Rüffler, Professor an der Uni Klagenfurt, verneint diese Frage in einer aktuellen Untersuchung.
§ 82 Abs 5 GmbH-Gesetz verlangt nach Rüffler nicht, einen entsprechenden Bilanzgewinn zurückzuhalten, wenn sich eine eingetretene Wertverminderung nicht auf die bilanziellen Ansätze auswirkt, sondern sich nur innerhalb der stillen Reserven „abspielt“.
Gleichzeitig weist Rüffler jedoch darauf hin, dass gerade die Frage, ob nur die stillen Reserven zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses betroffen sind, nach den Bewertungsregeln des UGB und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sorgfältig zu beurteilen sind.
Quelle: Rüffler, Muss auch bei Verlusten oder Wertverminderungen, die bloß die stillen Reserven angreifen, nach § 82 Abs 5 GmbHG vorgegangen werden? Zeitschrift für Recht und Rechnungswesen (RWZ) 2009/30, 101
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