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    Jahresabschluss und Gewinnauszahlung bei Kommanditgesellschaft

    von Dr. Lukas Fantur | 30. März 2020

    Oberster Gerichtshof entscheidet zu Fragen des Bilanzgewinns bei einer Kommanditgesellschaft: Wie der Kommanditist seine Ansprüche durchsetzen kann.

    Kommanditgesellschaft: Aufstellung der Bilanz

    Die Klage auf Aufstellung des Jahresabschlusses ist gegen die geschäftsführenden Gesellschafter zu richten (wenn einer von ihnen dies vertraglich übernommen hat, gegen diesen).

    Kommanditgesellschaft: Zustimmung zur Bilanz

    Die Klage auf Zustimmung zur Feststellung des Jahresabschlusses ist gegen den die Zustimmung zu Unrecht verweigernden Gesellschafter zu richten.

    Ein Kommanditist, der den Jahresabschluss nicht anerkennt, kann auf

    klagen.

    Bekämpfung der Bilanz einer Kommanditgesellschaft

    Wurde der Jahresabschluss, weil der Gesellschaftsvertrag dafür einen Mehrheitsbeschluss vorsieht, mit Stimmenmehrheit festgestellt, so ist dieser Beschluss nach „allgemeinen Regeln“ anzufechten.

    Klage auf Bilanzgewinn

    Quelle: OGH 23.01.2020, 6 Ob 219/19b

    Über mich – Rechtsanwalt für Recht der Kommanditgesellschaft

    Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Spezialgebiet Gesellschaftsrecht. Ich berate und vertrete Sie insbesondere bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Kommanditgesellschaft. Wegen meiner Spezialisierung wenden sich Mandanten aus ganz Österreich an mich.

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