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Kommanditist-Gewinnanteil: Anspruch auf Auszahlung
von Dr. Lukas Fantur | 19. April 2010
Gewinnanteil des Kommanditisten: Ein Kommanditist kann nur von der Kommanditgesellschaft selbst die Auszahlung seines Gewinnanteils verlangen.
Einen persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) kann er damit hingegen nicht zur Haftung heranziehen.
Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden (6Ob214/09b):
Sozialansprüche
Für Forderungen aus dem Gesellschaftsverhältnis (so geanannte Sozialansprüche) haftet nur die Kommanditgesellschaft. Dies gilt insbesondere auch für den Anspruch auf Gewinnauszahlung, der nur gegen die Kommanditgesellschaft, nicht aber gegen die Gesellschafter erhoben werden kann.
Rechtsanwalt für Recht der Kommanditgesellschaft
Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Spezialgebiet Gesellschaftsrecht. Ich berate und vertrete Sie insbesondere bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Kommanditgesellschaft.
- Informationsanspruch eines bereits ausgeschiedenen Kommanditisten
- Kontrollrecht des Kommanditisten – gerichtliche Durchsetzung
- Gesellschafter-Haftung für Anlaufkosten des Insolvenzverfahrens und Kommunalsteuer EU-widrig
- Vermächtnis eines Kommandtitanteils – Vorsorge im Gesellschaftsvertrag
- Klagsführung des Kommanditisten zugunsten der Gesellschaft – actio pro socio
- Kommanditanteil: Übertragung durch Verschmelzung des Kommanditisten mit einer Kapitalgesellschaft
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- Kommanditgesellschaft: Jahresabschluss und Durchsetzung des Gewinnanspruches
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Themen: Kommanditgesellschaft | 4 Kommentare »
19. April 2010 um 07:48
Fachliteratur dazu: Schörghofer, Entscheidungsanmerkung, Der Gesellschafter (GesRZ) 2010, 111
17. Oktober 2010 um 13:09
Dazu auch kurze Eintscheidungsanmerkung von Saurer (Anwaltsblatt 2010, 458).
21. Juni 2018 um 21:53
Ist es möglich, dass eine GmbH Kommanditist einer KG wird. Der persönlich haftender Gesellschafter ist aber eine natürliche Person. Die KG besteht bereits, sowohl Komplementär als auch Kommanditist sind natürliche Personen. Die GmbH würde dabei nur die Anteile des Kommanditisten übernehmen.
22. Juni 2018 um 02:20
Ja, eine GmbH kann Kommanditist einer KG sein.