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    Kontrollrecht des Kommanditisten – gerichtliche Durchsetzung

    von Dr. Lukas Fantur | 18. Juni 2011

    Kontrollrecht des Kommanditisten gerichtlich durchgesetzt

    Für einen von mir vertretenen Kommanditisten habe ich vor dem Landesgericht Salzburg gegenüber einer Kommanditgesellschaft einen Beschluss auf Ausübung des Kontrollrechts nach dem Unternehmensgesetzbuch erwirkt.

    Kommanditist: Vorlage von Unterlagen mit gerichtlicher Hilfe erzwungen

    Die Kommanditgesellschaft und die persönlich haftende Gesellschafterin wurden über meinen Antrag schuldig gesprochen, dem von mir vertretenen Kommanditisten

    Kontrollrecht des Kommanditisten

    Gemäß § 166 Abs 1 Unternehmensgesetzbuch ist der Kommanditist berechtigt, die abschriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses oder, wenn nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches keine Pflicht zur Rechnungslegung besteht, eine sonstige Abrechnung zu verlangen und dessen Richtigkeit unter Einsicht der Bücher und Schriften zu prüfen.

    Kommanditist: Außerordentliches Kontrollrecht

    Auf Antrag eines Kommanditisten kann das Gericht aber auch, wenn wichtige Gründe vorliegen, die Mitteilung einer Bilanz oder sonstiger Aufklärung sowie die Vorlegung der Bücher und Schriften jederzeit anordnen.

    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn es besondere Umstände für den Kommanditisten unzumutbar erscheinen lassen, auf die normale Information und Kontrolle nach § 166 Abs 1 UGB verwiesen zu werden.

    Vom Kommanditisten muss also – unter Beachtung der Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beteiligten Interessen – ein dringendes Bedürfnis nach sofortiger Information und Überprüfung nachgewiesen werden.

    Wichtige Gründe

    Dies trifft jedenfalls zu,

    Über mich – Rechtsanwalt für Recht der Kommanditgesellschaft

    Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Spezialgebiet Gesellschaftsrecht. Ich berate und vertrete Sie insbesondere bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Kommanditgesellschaft. Wegen meiner Spezialisierung wenden sich Mandanten aus ganz Österreich an mich.

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