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Bilanzierungspflichten bei Liquidationseröffnung einer GmbH
von Dr. Lukas Fantur | 25. Juli 2021
Anlässlich der Liquidationseröffnung einer GmbH bestehen umfassende Bilanzierungspflichten. Der Oberste Gerichtshof hatte sich kürzlich mit diesen Fragen zu befassen und hielt Folgendes fest:
Liquidation: Eröffnungsbilanz
Die Liquidatoren haben auf den Tag der Auflösung binnen 5 Monaten eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.
Dabei sind die Zerschlagungswerte anzusetzen.
Liquidation: Jahresabschluss
Auf den Tag vor der Auflösung ist zusätzlich ein Jahresabschluss aufzustellen.
Offenlegung der Eröffnungsbilanz
Die Eröffnungsbilanz ist wie ein Jahresabschluss im Firmenbuch offenzulegen.
Pflichtverletzung der Liquidatoren
Die nicht rechtzeitige Aufstellung und Zustellung der Eröffnungsbilanz an die Gesellschafter kann einen wichtigen Grund zur Abberufung der Liquidatoren bilden.
Quelle: OGH 18.02.2021, 6 Ob 201/20g = GES 2021, 188
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien und auf Vertretung im Gesellschafterstreit bzw. bei Konflikten in Gesellschaften spezialisiert. Ich übernehme Vertretungen in ganz Österreich. Mehr Informationen
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