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    Bilanzierungspflichten bei Liquidationseröffnung einer GmbH

    von Dr. Lukas Fantur | 25. Juli 2021

    Anlässlich der Liquidationseröffnung einer GmbH bestehen umfassende Bilanzierungspflichten. Der Oberste Gerichtshof hatte sich kürzlich mit diesen Fragen zu befassen und hielt Folgendes fest:

    Liquidation: Eröffnungsbilanz

    Die Liquidatoren haben auf den Tag der Auflösung binnen 5 Monaten eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.

    Dabei sind die Zerschlagungswerte anzusetzen.

    Liquidation: Jahresabschluss

    Auf den Tag vor der Auflösung ist zusätzlich ein Jahresabschluss aufzustellen.

    Offenlegung der Eröffnungsbilanz

    Die Eröffnungsbilanz ist wie ein Jahresabschluss im Firmenbuch offenzulegen.

    Pflichtverletzung der Liquidatoren

    Die nicht rechtzeitige Aufstellung und Zustellung der Eröffnungsbilanz an die Gesellschafter kann einen wichtigen Grund zur Abberufung der Liquidatoren bilden.

    Quelle: OGH 18.02.2021, 6 Ob 201/20g = GES 2021, 188

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