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    Zulässigkeit und Grenzen von Mehrheitsbeschlüssen bei Personengesellschaften

    von Dr. Lukas Fantur | 7. Juli 2023

    Bei Personengesellschaften (OG, KG, GesbR) werden Gesellschafterbeschlüsse grundsätzlich einstimmig gefasst. Der Gesellschaftsvertrag kann aber auch Mehrheitsbeschlüsse vorsehen. Dafür gibt es aber Einschränkungen, die beachtet werden müssen.

    Dazu gibt es nun eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Die wichtigsten Aussagen des OGH habe ich hier zusammengefasst.

    Grundsätzlich Einstimmigkeit

    Für Gesellschafterbeschlüsse von Personengesellschaften ist grundsätzlich Einstimmigkeit erforderlich.

    Gesellschaftsvertrag kann Mehrheitsbeschlüsse vorsehen

    Ob Mehrheitsbeschlüsse zulässig sind, hat zunächst durch Auslegung des Gesellschaftsvertrags zu erfolgen.

    Gesellschaftsverträge von Publikumsgesellschaften sind objektiv auszulegen.

    Grenzen für Mehrheitsbeschlüsse bei Personengesellschaften

    Ein Mehrheitsbeschluss ist trotz gesellschaftsvertraglicher Grundlage unzulässig

    Unzulässigkeit bei Eingriff in den Kernbereich der Mitgliedschaft als Gesellschafter

    Der Umfang des Kernbereichs der Mitgliedschaftsrechte hängt von den Besonderheiten der jeweiligen Gesellschaft und damit vom Einzelfall ab.

    Ungewöhnliche „gravierende“ Gesellschaftsvertragsänderungen, die

    greifen in den Kernbereich ein.

    Bei der Beurteilung eines aus mehreren Schritten beschlossenen Vorgangs ist eine Gesamtschau vorzunehmen.

    Quelle: 24.03.2023, 6 Ob 233/22s = GES 2083, 183

    Über mich

    Ich bin Rechtsanwalt in Wien. Langjähriger hauptsächlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Gesellschaftsrecht, insbesondere die Beratung und Vertretung im Gesellschafterstreit. iIm Anwaltsranking 2023 des TREND im Bereich Gesellschaftsrecht wurde ich in den Kreis der führenden Rechtsanwälte in Österreich gewählt.

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