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    Rechtsberater im Vorstand einer Privatstiftung: Prüfung auf Unvereinbarkeit durch Firmenbuchgericht

    von Dr. Lukas Fantur | 13. Juni 2011

    Privatstiftung: Das Firmenbuchgericht darf einen in den Vorstand nominierten Angehörigen eines rechtsberatenden Berufes zur Offenlegung der bestehenden Vollmachtsverhältnisses mit Stifter und Begünstigten der Privatstiftung auffordern.

    Privatstiftung: Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien

    Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass im Bezug auf die zur Eintragung angemeldeten Vorstandsmitglieder ein Abberufungsgrund nach § 27 Abs 2 Privatstiftungs-Gesetz vorliegt, ist es dem Firmenbuchgericht nicht verwehrt, bereits im Eintragungsverfahren darüber Aufklärung zu verlangen und gegebenenfalls die Eintragung zu verweigern.

    Auch sonstige Mandate (über Vorstandstätigkeit hinaus) maßgeblich

    Dabei ist nicht allein auf das Mandat zur Wahrnehmung der Interessen des Begünstigten im Privatstiftungs-Vorstand abzustellen.

    Quelle: OLG Wien 13.12.2010, 28R197/10m, GES 2011, 228

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    Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Spezialgebiet Gesellschaftsrecht, insbesondere Privatstiftungsrecht – mit persönlicher Erfahrung als Vorstand einer Privatstiftung. Über mich. Die Vorteile meiner Kanzlei.

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