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    Privatstiftung: Mindestfunktionsdauer des Stiftungs-Vorstandes

    von Dr. Lukas Fantur | 23. Juni 2011

    Oberster Gerichtshof zum Vorstand der Privatstiftung: Vorstände einer Privatstiftung sind grundsätzlich für eine dreijährige Mindestfunktionsdauer zu bestellen.


    Mindestfunktionsdauer des Privatstiftung-Vorstandes

    Zwar ist für die Bestellung von Mitgliedern des Vorstands der Privatstiftung ebenso wie beim Geschäftsführer der GmbH keine gesetzlich geregelte Funktionsperiode bzw Höchstdauer der Funktion vorgesehen. In der Praxis der Privatstiftung hat sich zwischenzeitig weitgehend eine Mindestfunktionsdauer des Vorstands von drei Jahren durchgesetzt.

    Von der grundsätzlich dreijährigen Mindestfunktionsdauer des Vorstands kann nur in besonderen Ausnahmefällen abgewichen werden. Diesfalls müssen aber konkrete Umstände dargetan werden, die im Einzelfall die kürzere Bestellung des Vorstands rechtfertigen.

    Quelle: OGH 6Ob195/10k, 24.02.2011 (GES 2011, 226)

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