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Keine Sonderprüfung bei rein rechtlichen Fragestellungen
von Dr. Lukas Fantur | 19. Juli 2021
Eine Sonderprüfung dient nicht der Klärung von Rechtsfragen, entschied der Oberste Gerichtshof.
Sonderprüfung: Die Kernaussagen der OGH Entscheidung:
- Die Sonderprüfung ist ein Beweissicherungsmittel zur Ausforschung bzw. Erhärtung vermuteter Pflichtwidrigkeiten.
- Der Gesellschafterminderheit soll die notwendige Kenntnis verschafft werden, Ansprüche gegen die Organe geltend zu machen. Dazu gehört auch deren Abberufung.
- Fragestellungen, die ausschließlich auf die Vornahme einer rechtlichen Beurteilung durch den Sonderprüfer abzielen, weil die mit dem Prüfungsantrag angesprochenen Umstände den Antragstellenden Gesellschaftern bereits bekannt sind, können nicht Gegenstand der Sonderprüfung sein.
Quelle: OGH 25.11.2020, 6 Ob 93/20z
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