Entsendung von Arbeitnehmervetretern in aufsichtsratsähnlichen “Beirat”
von Dr. Lukas Fantur | 17. November 2006
Wird für eine GmbH, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht, einen Aufsichtsrat zu bestellen, ein anderes, freiwilliges Gremium eingerichtet („Beirat“, „Verwaltungsrat“), dem die Kernkompetenzen eines Aufsichtsrats zugeordnet werden, kann der Betriebsrat die Entsendung von Arbeitnehmervertretern in dieses freiwillige Gremium verlangen.
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