Aufgriffsrecht im Gesellschaftsvertrag – Heilung von Formmängeln bei nachträglicher Aufnahme
von Dr. Lukas Fantur | 19. Januar 2009
Aufgriffsrecht – Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs
Aufgriffsrecht: Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes erfordert eine Änderung des Gesellschaftsvertrages einer GmbH, mit der ein Aufgriffsrecht ergänzt oder Satzungsbestandteil werden soll, die Notariatsaktsform.
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