Keine Gesellschaftsteuer für nicht ins Firmenbuch eingetragene Kapitalerhöhung
von Dr. Lukas Fantur | 30. Juli 2009
Gesellschaftsteuer – Enstehen der Steuerschuld bei Kapitalerhöhung
Beim Ersterwerb von Gesellschaftsrechten an einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH und bei der Kapitalerhöhung entsteht die Gesellschaftsteuer-Schuld mit der Eintragung ins Firmenbuch. Denn erst mit der Eintragung ins Firmenbuch entsteht das Gesellschaftsrecht, an dessen Ersterwerb die Steuerpflicht gebunden ist.
Das hat der Unabhängige Finanzsenat (UFS) entschieden.
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von Dr. Lukas Fantur | 27. September 2008
Die Gesellschaftssteuer ist im Kapitalverkehrsteuergesetz (KVG) geregelt und betrifft bestimmte Vorgänge bei Kapitalgesellschaften.
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