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    Dr. Lukas Fantur Rechtsanwalt in Wien
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  • Rechtsanwalt Wien Dr. Lukas Fantur

    Rechtsanwalt in Wien mit Spezialierung auf Gesellschafter-streit und Konflikte in Gesellschaften.

    Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschafts-recht.

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  • Keine Sonderprüfung, wenn Pflichtwidrigkeiten bereits bekannt sind

    von Dr. Lukas Fantur | 12. Oktober 2011

    Eine Sonderprüfung ist nicht erforderlich, wenn den Minderheitsgesellschaftern die Umstände, aus denen die Pflichtwidrigkeiten abgeleitet werden, bekannt sind.

    Ob dies auch bei bereits bloß „hypothetischer“ Kenntnis („Wissenmüssen“) gilt, hat der Oberste Gerichtshof in einer aktuellen Entscheidung allerdings offen gelassen.

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