Gründungsprüfer bei der Aktiengesellschaft
von Dr. Lukas Fantur | 16. Oktober 2010
Öffentliches Amt des Gründungsprüfers
Gründungsprüfer: Die Tätigkeit des Gründungsprüfers gründet sich nicht auf ein Vertragsverhältnis zur (Vor )Gesellschaft, er übt vielmehr ein ihm im öffentlichen Interesse durch das Gericht übertragenes öffentliches Amt aus und ist nicht Organ der Gesellschaft.