BGH: Für schweizer Gesellschaften gilt Sitztheorie
von Dr. Lukas Fantur | 5. November 2008
Beschränkungen für schweizer Aktiengesellschaften
mit Sitz in Deutschland
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hatte über die Frage zu entscheiden, nach welchen Regeln schweizerische Aktiengesellschaften zu behandeln sind, die ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben und vor den deutschen Gerichten klagen.
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