Anfechtung Gesellschafterbeschlüsse | Oberster Gerichtshof zu Theorienstreit
von Dr. Lukas Fantur | 8. Januar 2009
Anfechtung Gesellschafterbeschlüsse: Relevanztheorie statt Kausalitätstheorie
Einem Gesellschafter, der einen Gesellschafterbeschluss wegen des Verfahrensmangels der Verletzung von Informationsverpflichtungen gerichtlich anficht, kann (grundsätzlich) nicht entgegengehalten werden, die Gesellschaftermehrheit hätte den Beschluss so oder so ohnehin gefasst, so der Oberste Gerichtshof (OGH).
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