Keine Kreditschädigung durch rechtskonforme Ausübung des Auskunftsrechts eines Aktionärs
von Dr. Lukas Fantur | 23. November 2019
Äußerungen eines Aktionärs in der Hauptversammlung, die einen Dritten an Ehre und Ruf schädigen, sind nicht ausnahmslos verboten. Wann sie gerechtfertigt sind, sagt eine aktuelle OGH-Entscheidung.
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