GmbH-Geschäftsanteil: Keine Notariatsaktspflicht bei nachträglicher Vereinbarung eines Aufgriffsrechts im Gesellschaftsvertrag – Judikaturänderung
von Dr. Lukas Fantur | 27. März 2011
Für die nachträgliche Begründung statutarischer Aufgriffsrechte im Gesellschaftsvertrag in einer GmbH reicht die notarielle Beurkundung als Formerfordernis. Eines zusätzlichen Notariatsaktes bedarf es nicht.
Das hat der Oberste Gerichtshof entscheiden. Damit ändert der OGH seine bisherige Judikatur. Aus den Entscheidungsgründen:
Weiterlesen »Notariatsaktspflicht bei GmbH-Anteilskauf
von Dr. Lukas Fantur | 26. November 2010
Die Abschaffung des Notariatsaktsaktszwanges bei der Übertragung von GmbH-Geschäftatsanteilen wird in einem aktuellen Artikel der wirtschaftsrechtlichen Fachzeitschrift ecolex als „wünschenswert“ bezeichnet.
Weiterlesen »Grundzüge der österreichischen GmbH-Reform
von Dr. Lukas Fantur | 10. November 2009
In einer gemeinsam mit Wirtschaftkammerpräsident Leitl abgehaltenen Pressekonferenz hat Justizministerin Bandion-Ortner am 09.11.2009 die Grundzüge der bevorstehenden GmbH-Reform in Österreich vorgestellt.
Weiterlesen »Abtretung GmbH-Anteil: Beurkundung durch spanischen Notar zulässig
von Dr. Lukas Fantur | 21. Oktober 2009
Nach dem GmbH-Gesetz muss die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen mittels Notariatsakt beurkundet werden.
Spanische Notare gleichwertig
Das Oberlandesgericht Wien entschied nun, dass dies auch durch einen Notar in Spanien geschehen kann .
Weiterlesen »Wird die Notariatsaktspflicht bei GmbH-Gründungen abgeschafft?
von Dr. Lukas Fantur | 10. September 2009
GmbH-Gründung: Leitl fordert neuerlich Abschaffung der Notariatsaktspflicht
„Es geht nicht an, dass heute unnötige Aufwendungen für Notare und Veröffentlichungspflichten getätigt werden müssen“, sagt Wirtschaftkammer-Präsident Leitl in einer Pressaussendung vom 09.09.09 zum Thema Notariatsaktspflicht bei GmbH-Gründungen.
Weiterlesen »Stock-Options bei der GmbH | Mitarbeiterbeteiligung
von Dr. Lukas Fantur | 2. Februar 2009
Zusage an Arbeitnehmer, ihn an der Dienstgeber-GmbH zu beteiligen
Die Zusage an einen Arbeitnehmer, ihn künftig an der Gesellschaft m.b.H. zu beteiligen, unterliegt nicht der Notariatsaktspflicht des § 76 Abs 2 GmbHG. So eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien (16.5.2002, 8 Ra 127/02h).
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