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    Dr. Lukas Fantur Rechtsanwalt in Wien
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  • Rechtsanwalt Wien Dr. Lukas Fantur

    Rechtsanwalt in Wien mit Spezialierung auf Gesellschafter-streit und Konflikte in Gesellschaften.

    Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschafts-recht.

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  • GmbH-Geschäftsanteil: Keine Notariatsaktspflicht bei nachträglicher Vereinbarung eines Aufgriffsrechts im Gesellschaftsvertrag – Judikaturänderung

    von Dr. Lukas Fantur | 27. März 2011

    Für die nachträgliche Begründung statutarischer Aufgriffsrechte im Gesellschaftsvertrag in einer GmbH reicht die notarielle Beurkundung als Formerfordernis.  Eines zusätzlichen Notariatsaktes bedarf es nicht.

    Das hat der Oberste Gerichtshof entscheiden. Damit ändert der OGH seine bisherige Judikatur.  Aus den Entscheidungsgründen:

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    Notariatsaktspflicht bei GmbH-Anteilskauf

    von Dr. Lukas Fantur | 26. November 2010

    Die Abschaffung des Notariatsaktsaktszwanges bei der Übertragung von GmbH-Geschäftatsanteilen wird in einem aktuellen Artikel der wirtschaftsrechtlichen Fachzeitschrift ecolex als „wünschenswert“ bezeichnet.

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    Grundzüge der österreichischen GmbH-Reform

    von Dr. Lukas Fantur | 10. November 2009

    In einer gemeinsam mit Wirtschaftkammerpräsident Leitl abgehaltenen Pressekonferenz hat Justizministerin Bandion-Ortner am 09.11.2009 die Grundzüge der bevorstehenden GmbH-Reform in Österreich vorgestellt.

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    Abtretung GmbH-Anteil: Beurkundung durch spanischen Notar zulässig

    von Dr. Lukas Fantur | 21. Oktober 2009

    Flagge SpanienNach dem GmbH-Gesetz muss die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen mittels Notariatsakt beurkundet werden.

    Spanische Notare gleichwertig

    Das Oberlandesgericht Wien entschied nun, dass dies auch durch einen Notar in Spanien geschehen kann .

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    Wird die Notariatsaktspflicht bei GmbH-Gründungen abgeschafft?

    von Dr. Lukas Fantur | 10. September 2009

    GmbH-Gründung: Leitl fordert neuerlich Abschaffung der Notariatsaktspflicht

    „Es geht nicht an, dass heute unnötige Aufwendungen für Notare und Veröffentlichungspflichten getätigt werden müssen“, sagt Wirtschaftkammer-Präsident Leitl in einer Pressaussendung vom 09.09.09 zum Thema Notariatsaktspflicht bei GmbH-Gründungen.

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    Stock-Options bei der GmbH | Mitarbeiterbeteiligung

    von Dr. Lukas Fantur | 2. Februar 2009

    Zusage an Arbeitnehmer, ihn an der Dienstgeber-GmbH zu beteiligen

    Die Zusage an einen Arbeitnehmer, ihn künftig an der Gesellschaft m.b.H. zu beteiligen, unterliegt nicht der Notariatsaktspflicht des § 76 Abs 2 GmbHG. So eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien (16.5.2002, 8 Ra 127/02h).

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