Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung
von Dr. Lukas Fantur | 26. Juni 2009
Rückstellungen einer Kapitalgesellschaft für Pensionsansprüche eines geschäftsführenden Gesellschafters sind als verdeckte Ausschüttungen zu werten, wenn die Pensionszusage einem Fremdvergleich nicht standhält.
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