Haftung des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber Gesellschaftsgläubigern bei Schutzgesetzverletzung
von Dr. Lukas Fantur | 10. Januar 2015
Ein Gläubiger einer GmbH, der für seine Forderungen im Vermögen der Gesellschaft keine Deckung gefunden hat, kann den Geschäftsführer der GmbH nach auf Ersatz des Schadens in Anspruch nehmen, den ihm dieser als Geschäftsführer durch schuldhafte Verletzung eines zum Schutz der Gesellschaftsgläubiger erlassenen Gesetzes zugefügt hat.
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