Unzulässige Finanzierung der Gründung einer Schwestergesellschaft
von Dr. Lukas Fantur | 9. Februar 2010
Ein Fall aus der Praxis
A und B sind bereits Gesellschafter der X-GmbH. Nunmehr gründen die beiden auch noch eine Y-GmbH (Schwestergesellschaft).
Anlässlich der Gründung der Schwestergesellschaft bringen A und B die bei der Schwestergesellschaft zu leistende Stammeinlage nicht selbst auf, sondern lassen sie durch die X-GmbH einzahlen.
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