Wettbewerbsverbot des GmbH-Geschäftsführers – Verjährung von Unterlassungsansprüchen
von Dr. Lukas Fantur | 28. August 2010
Gesetzliches Wettbewerbsverbot des Geschäftsführers
Nach § 24 GmbH-Gesetz darf der Geschäftsführer einer GmbH ohne deren Einwilligung weder
- Geschäfte in deren Geschäftszweigen für eigene oder fremde Rechnung machen,
- noch bei einer Gesellschaft des gleichen Geschäftszweigs
- als persönlich haftender Gesellschafter sich beteiligen oder
- eine Stelle im Vorstand oder Aufsichtsrat oder als Geschäftsführer bekleiden.