Vorauszahlungen auf künftige Gewinne bei einer GmbH
von Dr. Lukas Fantur | 2. Mai 2018
Vorauszahlungen auf künftige Gewinne sind bei einer GmbH unzulässig. Sie verstoßen gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr. Dazu liegt nun eine Entscheidung des obersten Gerichtshofes vor.
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