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Auslegung von Vereinsstatuten
von Dr. Lukas Fantur | 8. September 2010
Vereinsstatuten sind objektiv auszulegen. Das hat der Oberste Gerichtshof in einer aktuellen Entscheidung festgehalten.
Objektive Auslegung von Vereinsstatuten
Maßgebend ist der objektive Sinn statutarischer Bestimmungen.
Die Auslegung hat sich an
- der Gesetzestreue,
- dem Vereinszweck und
- den berechtigten Interessen der Mitglieder
zu orientieren.
Auslegung unklarer Bestimmungen von Vereinsstatuten
Unklare oder eine mehrfache Deutung zulassende Bestimmungen sind
- in vernünftiger und
- billiger Weise so auszulegen,
dass ihre Anwendung im Einzelfall brauchbare und vernünftige Ergebnisse zeitigt.
Quelle: OGH 13.10.2009, 1Ob125/09b
Rechtsanwalt für Vereinsrecht
Rechtsanwalt Dr. Lukas Fantur ist Spezialist im Vereinsrecht. Gerne berät und vertritt er Sie bei Streit im Verein.
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