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    Auslegung von Vereinsstatuten

    von Dr. Lukas Fantur | 8. September 2010

    Vereinsstatuten sind objektiv auszulegen. Das hat der Oberste Gerichtshof in einer aktuellen Entscheidung festgehalten.

    Objektive Auslegung von Vereinsstatuten

    Maßgebend ist der objektive Sinn statutarischer Bestimmungen.

    Die Auslegung hat sich an

    zu orientieren.

    Auslegung unklarer Bestimmungen von Vereinsstatuten

    Unklare oder eine mehrfache Deutung zulassende Bestimmungen sind

    dass ihre Anwendung im Einzelfall brauchbare und vernünftige Ergebnisse zeitigt.

    Quelle: OGH 13.10.2009, 1Ob125/09b

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