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Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Vereinsbeschlüssen
von Dr. Lukas Fantur | 8. Dezember 2023
Unterschied zwischen nichtigem und anfechtbaren Vereinsbeschluss
Fehlerhafte Vereinsbeschlüsse können „nichig“ oder nur „anfechtbar“ sein. Worin liegt der Unterschied?
Ein nichtiger Vereinsbeschluss ist von Anfang an gar nicht gültig zustande gekommen, also von vornherein rechtsunwirksam.
Ein anfechtbarer Beschluss ist vorerst wirksam. Mit Klage kann der Beschluss aber gerichtlich angefochten werden.
Nur gravierende Verstöße gegen Gesetz oder gute Sitten bewirken die Nichtigkeit eines Vereinsbeschlusses. Ansonsten liegt (bloße) Anfechtbarkeit vor.
Vor der Einbringung einer Klage bei Gericht ist die vereinsinterne Streitschlichtungsstelle anzurufen. Sofern das Schlichtungsverfahren nicht früher beendet ist, kann nach Ablauf von 6 Monaten ab Anrufung der Schlichtungseinrichtung die Klage bei Gericht eingebracht werden (§ 8 Vereinsgesetz).
Nichtiger Vereinsbeschluss – Beispiele
Nichtig ist z.B.
- der Beschluss zur Wahl zum Leitungsorgan des Vereins durch dessen Mitgliederversammlung, zu der beinahe die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder nicht eingeladen wurden;
- wenn einem Vereinsmitglied ohne Anhörung wesentliche Mitgliedschaftsrechte entzogen werden
- die Beschlussfassung durch ein nach der Kompetenzverteilung des Vereins nicht zuständiges Vereinsorgan.
Anfechtbarer Vereinsbeschluss – Beispiele
Anfechtbar ist ein Beschluss z.B.
- bei einem bloßen Verstoß gegen das Erfordernis der rechtzeitigen Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte;
- bei einer unrichtigen Beurteilung der Gültigkeit eines Beschlussantrags durch den Vorsitzenden der Mitgliederversammlung, wenn die Beurteilung nicht derart grob unrichtig ist, dass daraus eine Nichtigkeit des Beschlusses folgt.
Geltendmachtung von mangelhaften Vereinsbeschlüssen
Mehrere Mängel der Beschlussfassung sind in einer Gesamtbetrachtung zu werten und können, mögen sie auch für sich alleine gesehen nur Anfechtbarkeit begründen, Nichtigkeit bewirken.
Quelle: OGH 27.06.2023, 4 Ob 22/23y
Über mich Rechtsanwalt für Vereinsrecht
Ich bin Rechtsanwalt in Wien und Spezialist im streitigen Vereinsrecht. Gerne berate und vertrete ich Sie bei Streit im Verein.
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Themen: Vereinsrecht | 1 Kommentar »
16. August 2024 um 16:56
Ihre Beschreibung betreffend Vereinsrecht und den damit verbundenen Fragen sind ausgezeichnet dokumentiert. Schade dass Sie in Wien sind.
Trotzdem vielen Dank.