Einlagenrückgewähr – verdeckte Gewinnausschüttung
« Vorangehende ArtikelDue Diligence-Prüfung des ausscheidenden GmbH-Gesellschafters zur Herkunft seiner Abfindung
von Dr. Lukas Fantur | 15. März 2025
Der Verkauf eines GmbH-Geschäftsanteils ist für den ausscheidenden Gesellschafter ein gefahrengeneigtes Geschäft, was in der Praxis oft unterschätzt wird.
👉 Oft wollen sich die Gesellschafter einer GmbH trennen; den verbleibenden Gesellschaftern fehlen aber die finanziellen Mittel zur Abfindung der ausscheidenden Gesellschafter.
👉 Aufgrund des Verbots der Einlagenrückgewähr ist es unzulässig, die Abfindung aus Mitteln der Gesellschaft zu finanzieren. Das hindert die Praxis freilich nicht selten daran, es dennoch zu versuchen.
👉 Die anzutreffenden „Gestaltungen“ sind derartig vielschichtig, dass es mitunter gar nicht einfach ist, die Unzulässigkeit zu erkennen. Oft ist es selbst den Beteiligten kaum erkennbar.
Weiterlesen »Nachträgliche Heilung einer verbotenen Einlagenrückgewähr
von Dr. Lukas Fantur | 2. März 2024
Unter welchen Umständen kann eine verbotene Einlagenrückgewähr nachträglich geheilt werden? Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht Innsbruck zu beschäftigen.
Weiterlesen »Verbotene Einlagenrückgewähr: Neues zur Formulierung des Klagebegehrens der Gesellschaft
von Dr. Lukas Fantur | 3. Februar 2024
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie das Klagebegehren der Gesellschaft bei der Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen wegen verbotender Einlagenrückgewähr formuliert werden kann.
Weiterlesen »Verbotene Einlagenrückgewähr durch Darlehensgewährung an Gesellschafter
von Dr. Lukas Fantur | 21. Dezember 2023
Darlehen einer GmbH an Gesellschafter verstoßen in der Regel gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr.
♦ Sie dürfen nur ausnahmsweise an Gesellschafter vergeben werden, wenn die Gesellschaft dieses Darlehen auch einem außenstehenden Dritten, der nicht Gesellschafter ist, gewährt hätte.
♦ Das Darlehen muss daher fremdüblich sein.
Weiterlesen »Verbotene Einlagenrückgewähr im Verhältnis zu Dritten (gegenüber Nichtgesellschaftern)
von Dr. Lukas Fantur | 13. Dezember 2023
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte sich mit den Kriterien des erforderlichen Schlechtgläubigkeit von Dritten (Nichtgesellschaftern) bei Verstößen gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr zu beschäftigen. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Aussagen des OGH:
Neues zur Verjährung bei Rückforderungsansprüchen wegen Einlagenrückgewähr
von Dr. Lukas Fantur | 31. Januar 2023
Der Rückgewähranspruch einer GmbH gegen ihren Gesellschafter wegen Einlagenrückgewähr verjährt nach 5 Jahren. Bislang konnte die Rückforderung daneben auch noch 30 Jahre als „Bereicherungsanspruch“ geltend gemacht werden. Dem schiebt der OGH nun in vielen Fällen einen Riegel vor. Worum geht es?
Weiterlesen »Verjährung von Einlagenrückgewähr- und Bereicherungsansprüchen
von Dr. Lukas Fantur | 14. Januar 2023
Bei Verstößen gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr können die Rückforderungsansprüche der Gesellschaft auch auf Bereicherungsrecht gestützt werden. Deshalb ging man bislang von einer 30-jährigen Rückforderungsmöglichkeit aus. Eine neue OGH-Entscheidung schränkt die allgemeine 30-jährige Verjährungsfrist drastisch ein.
Weiterlesen »Bilanzierung von Rückgewähransprüchen aus verbotener Einlagenrückgewähr
von Dr. Lukas Fantur | 8. Mai 2021
Wird gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstoßen, hat die Gesellschaft einen Rückgewähranspruch (§ 83 GmbHG, § 56 AktG). Wie ist mit solchen Rückgewähransprüchen bei der Bilanzierung umzugehen?
Weiterlesen »Kann ein wegen Einlagenrückgewähr beklagter Gesellschafter seine eigenen erbrachten Leistungen entgegenhalten?
von Dr. Lukas Fantur | 16. Juni 2020
Voraussetzung ist, dass ein Austauschgeschäft vereinbart war.
Weiterlesen »Übertragung von Geschäftsanteilen: Ein aus dem Gesellschaftsvermögen geleisteter Kaufpreis ist nicht schuldbefreiend
von Dr. Lukas Fantur | 1. Mai 2018
Eine weitere Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zum so genannten Verbot der Einlagenrückgewähr: Der Verkäufer eines GmbH-Anteiles kann die Käufer auf Zahlung des Kaufpreises auch dann noch klagen, wenn er bereits aus dem Gesellschaftsvermögen eine als „Kaufpreis“ titulierte Zahlung erhalten hat.
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