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Formulierung des Klagebegehrens bei der Rückforderung wegen verbotener Einlagenrückgewähr
von Dr. Lukas Fantur | 6. April 2025
Kommt es bei einer GmbH zu einer verbotenen Einlagenrückgewähr an einen Gesellschafter, hat die Gesellschaft einen Rückersatzanspruch.
Eine Tilgung dadurch, dass der Gesellschafter mit einer Gegenforderung die Aufrechnung erklärt, ist unzulässig. Der Gesellschafter unterliegt nach der Rechtsprechung einem Aufrechnungsverbot. Diesen Umstand berücksichtigte ich bei der Formulierung des Klagebegehrens.
Einlagenrückgewähr: Übliche Formulierung des Klagebegehrens
Klagt die GmbH auf Rückzahlung, wird ein Gerichtsurteil mit der üblichen Formulierung
▶️ „Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei den Betrag von EUR xxx binnen 14 Tagen zu bezahlen.“
dem (gesetzlich zwingenden) Anspruch der klagenden Gesellschaft allerdings nicht gänzlich gerecht: Dass der Gesellschafter das erwirkte Urteil nicht auch durch Aufrechnung erfüllen kann, geht daraus nämlich nicht hervor.
Erwirbt nun der beklagte Gesellschafter nach Schluss der mündlichen Verhandlung 1. Instanz eine Gegenforderung, womöglich sogar eine nicht werthaltige, und erklärt er mit dieser nachträglich entstandenen Gegenforderung gegen die Forderung der Gesellschaft die Aufrechnung, so führt dies zu Rechtsunsicherheit:
👉 Nach materiellem Recht ist die Aufrechnung durch den rückzahlungspflichtigen Gesellschafter im konkreten Fall unzulässig und unwirksam.
👉 Allerdings geht dies aus dem erwirkten Urteilsspruch, der schlicht auf Zahlung lautet, nicht hervor.
👉 Und nach der Judikatur ist bei der Auslegung eines Exekutionstitels auf die Urteilsgründe nur dann Bedacht zu nehmen, wenn der Wortlaut des Urteils nicht völlig klar ist – was hier aber nicht der Fall ist.
👉 Ob die nachträgliche Aufrechnung wirksam war (bzw. als schuldbefreiend gilt) oder nicht, könnte in einer solchen Situation daher wohl nur in einem weiteren Oppositionsverfahren rechtssicher geklärt werden – mit neuem Prozessaufwand und allen sonstigen Unwägbarkeiten, die mit einem neuen Verfahren naturgemäß verbunden sind.
Vorschlag zur Formulierung des Klagebegehrens bei verbotener Einlagenrückgewähr
In einem Fachbeitrag habe ich daher schon vor einiger Zeit folgende Formulierung eines Klagebegehren gegen einen Gesellschafter vorgeschlagen:
▶️ „Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei den Betrag von EUR xxx zu bezahlen, wobei eine schuldtilgende Zahlung nicht durch Aufrechnung durch die beklagte Partei erfolgen kann.“
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